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   VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114   

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VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114 (https://dejure.org/2010,51332)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2010 - 11 B 09.30114 (https://dejure.org/2010,51332)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 11 B 09.30114 (https://dejure.org/2010,51332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tschetschenische Volkszugehörige aus Tschetschenien; unsubstantiierte Geltendmachung einer individuellen Vorverfolgung; hinreichende Verfolgungssicherheit in der gesamten Russischen Föderation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 31.08.2007 - 11 B 02.31724

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Anerkennungsrichtlinie,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    Zu den "Risikogruppen", auf die diese Feststellungen nicht uneingeschränkt übertragbar sind, gehören u. U. Mitglieder illegaler bewaffneter Verbände und deren Angehörige, ferner Personen, die in Opposition zu den Machthabern in Moskau oder Grosny stehen, die für Menschenrechtsorganisationen tätig sind oder die als Beschwerdeführer bei regionalen oder internationalen Menschenrechtseinrichtungen in Erscheinung getreten sind (vgl. die "Neuen Empfehlungen für Asylverfahren von Tschetschenen" des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen [Asylmagazin 2009, S. 15]; ferner BayVGH vom 31.8.2007 Az. 11 B 02.31724 , RdNr. 67, sowie OVG SA vom 31.7.2008, a.a.O., RdNr. 57).

    Da stattgebende gerichtliche Entscheidungen im Durchschnitt nach einigen Monaten ab Verfahrenseinleitung ergehen (vgl. dazu die unter der RdNr. 119 des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31.8.2007, a.a.O., getroffenen Feststellungen), kann ungeachtet des Umstandes, dass die Verwaltung fallweise rechtswidrige Bescheide trotz ihrer Aufhebung mehrmals erlassen hat (Heinrich/Lobova, a.a.O., S. 3), nicht davon gesprochen werden, eine Verweigerung der Registrierung stelle einen Eingriff in nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a QLR geschützte Rechte dar, der zudem die nach diesen Bestimmungen erforderliche Schwere erreicht.

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    In der Auffassung, dass Art. 4 Abs. 4 QRL eine ergänzende Heranziehung dieser Grundsätze nicht ausschließt, sieht sich der Senat durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 2. März 2010 (Az. C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08 ) bestätigt.
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    Vielmehr wird der sich aus Art. 4 Abs. 4 QRL ergebenden Beweiserleichterung im Ergebnis regelmäßig Genüge getan sein, wenn der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt und eine hinreichende Sicherheit vor solcher Verfolgung festgestellt wird, wie sie der Ausländer im Fall des Art. 4 Abs. 4 QRL bereits erlitten hat oder als unmittelbar bevorstehend zu gewärtigen hatte (BVerwG vom 19.1.2009 BVerwGE 133, 55/67).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    Wurde ein Ausländer demgegenüber bereits im Herkunftsland politisch verfolgt, so greift zu seinen Gunsten ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ein; er muss vor erneuter Verfolgung "hinreichend sicher" sein (BVerfG vom 2.7.1980 BVerfGE 54, 341/360).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    War er noch keiner asylrechtlich beachtlichen Bedrohung ausgesetzt, kommt es bei der anzustellenden Prognose darauf an, ob ihm bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit" droht (BVerwG vom 29.11.1977 BVerwGE 55, 82/83).
  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    2.1 Dass ethnische Tschetschenen, soweit sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, selbst bei Annahme einer allein aus der Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe resultierenden kollektiven Vorverfolgung und unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL in Tschetschenien vor Übergriffen hinreichend sicher sind, denen nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL Rechtserheblichkeit zukommt, haben u. a. der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008 (Az. 3 UE 191/07.A RdNrn. 61 - 84), das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. 2 L 23/06 RdNrn. 29 - 58) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08 RdNrn. 26 - 50) übereinstimmend ausgesprochen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 3 B 16.08

    Ausländerrecht: Rückkehrpflicht von Tschetschenen in die Russische Förderation;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    2.1 Dass ethnische Tschetschenen, soweit sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, selbst bei Annahme einer allein aus der Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe resultierenden kollektiven Vorverfolgung und unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL in Tschetschenien vor Übergriffen hinreichend sicher sind, denen nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL Rechtserheblichkeit zukommt, haben u. a. der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008 (Az. 3 UE 191/07.A RdNrn. 61 - 84), das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. 2 L 23/06 RdNrn. 29 - 58) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08 RdNrn. 26 - 50) übereinstimmend ausgesprochen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06

    Rückkehrgefährdung von Tschetschenen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    2.1 Dass ethnische Tschetschenen, soweit sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, selbst bei Annahme einer allein aus der Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe resultierenden kollektiven Vorverfolgung und unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL in Tschetschenien vor Übergriffen hinreichend sicher sind, denen nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL Rechtserheblichkeit zukommt, haben u. a. der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008 (Az. 3 UE 191/07.A RdNrn. 61 - 84), das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. 2 L 23/06 RdNrn. 29 - 58) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08 RdNrn. 26 - 50) übereinstimmend ausgesprochen.
  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 B 08.30103

    Tschetschenischer Volkszugehöriger; keine individuelle Vorverfolgung; inländische

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits in zahlreichen Entscheidungen ausdrücklich angeschlossen und hält hieran fest (vgl. zuletzt BayVGH vom 21.6.2010 Az. 11 B 08.30103).
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